Wie der Name schon sagt, ist der Lernfahrausweis zum Durchführen von Lernfahrten gedacht. Jetzt stellt sich die Frage, ob einfach ein bisschen mit dem Motorrad rumfahren schon eine Lernfahrt ist und was genau man so lernen soll? Um diese Frage zu beantworten, schaut man sich am besten die Prüfung an, die man für den Führerschein absolvieren muss.
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, der erste Teil ist die Manöverprüfung. Wurde die Manöverprüfung bestanden, kann man zum zweiten Teil antreten, der praktischen Prüfung im Verkehr. Bei der Manöverprüfung muss man in etwa 20 Minuten 5 Einzelmanöver durchführen. Sie bilden den Hauptteil der Prüfung. Zusätzlich werden das Parkieren und Sichern des Fahrzeuges und die Kenntnisse der Bedienungs- und Kontrolleinrichtungen geprüft (Hupe, Blinker, Warnblinker, Fernlicht und Lichthupe müssen blind bedient werden). Hier gibt es noch weitere nützliche Infos: Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel und Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel – Manöverprüfungen Kategorien A und A1.
Die Manöverprüfung besteht aus Manövern wie Anhalten, Anfahren, Bremsen, das Fahren von Kreisen und das Langsamfahren in der Spurgasse sowie aus Manövern bei denen man um Pylonen fahren muss. Die Parcours für die Spurgasse und die Pylonenmanöver sind in folgendem Bild dargestellt:
Generell gilt, dass bei der Manöverprüfung keine Pylonen umfallen dürfen, man nicht abstehen darf und das der Parcours in einem Stück durchfahren werden muss.
Die Spurgasse ist ca. 1m breit und 10m lang und sollte möglichst langsam und gleichmässig in Sitzposition (Füsse auf den Fussrasten) durchfahren werden. Das ganze sollte mindestens 15 Sekunden dauern. Dies soll zum Beispiel die Situation in einem Stau oder an einer Ampel nachstellen.
Beim Slalom ist die Distanz für Kategorie A zwischen den sechs Pylonen 3m und die Pylonen sind in einer Reihe aufgestellt. Beim versetzten Slalom ist die Distanz zwischen den fünf Pylonen 4,5m in der Länge und die Pylonen sind jeweils ca. 90cm links und rechts in der Breite versetzt. Das Slalomfahren soll aufzeigen, ob man Hindernissen ausweichen kann und das Motorrad in heiklen Situationen sicher beherrscht.
Beim 8i-fahren um die ca. 8m auseinanderstehenden Pylonen sollte man möglichst enge, gleichmässige Kreise fahren. Es zeigt, ob man den eigenen Wendekreis kennt, um enge Abbiegemanöver links und rechts sicher abschätzen zu können.
Auf SwissBikers.ch habe ich noch ein super Video gefunden, dass die einzelnen Manöver auf dem Prüfungsplatz der Motorfahrzeug-Prüfstation Münchenstein zeigt:
Das Video stammt von derfahrlehrer.ch
Hier noch ein weiteres Video, ebenfalls auf dem Prüfungsplatz der MFK Münchenstein. Sehr schön dabei ist die zusätzliche Helmkamera, die den Blickwinkel zeigt. Man kann ja als Anregung nicht genug Videomaterial anschauen:
Wer an der Manöverprüfung die Prüfer erstaunen will, kann auch versuchen die Manöverprüfung so zu absolvieren:
Wenn wir zu der Eingangs gestellten Frage zurückkommen, sehen wir, dass die Manöverprüfung an die Realität auf der Strasse angelehnt ist und wir bei Lernfahrten nicht einfach in der Gegend herumfahren sollten, sondern gezielt Übungen suchen sollten, die wir dann weiter vertiefen, z.B. Ausführen der Manöver mit dem Hintergedanken was das Manöver bezwecken soll, Befahren von anspruchsvollen Verzweigungen (Kreisverkehrsplätze, Kreuzungen, Gabelungen, Einmündungen, Kreisel) etc. Wir sollten die Manöver auch isoliert z.B auf einem Parklpatz trainieren. Wer es etwas professioneller angehen will, kann sich dazu für ca. 30 CHF auch Markierungskegel kaufen, die er dann z.B. im Rucksack mitbringt.
Zum Schluss noch ein Hinweis. Oft kommt die Frage, ob man den mit dem Lernfahrausweis auch im Ausland fahren darf. Der Lernfahrausweis ist kein Führerausweis nach internationalem Recht und deshalb nur in der Schweiz gültig. Es dürfen somit keine unbegleitete Lernfahrten mit Motorräder im Ausland vorgenommen werden. Diese Tatsache geht klar aus dem Art. 41 des „Übereinkommens über den Strassenverkehr“ hervor, welches nach der Ratifikation durch die Schweiz seit dem 11.12.1992 in Kraft getreten ist. Wer trotzdem mit dem Lernfahrausweis im Ausland fährt riskiert viel. Bei einem Unfall ist grundsätzlich kein Versicherungsschutz vorhanden. Von der örtlich zuständigen Strafbehörde würde dies als Fahren ohne gültigen Führerausweis eingestuft.vgl. [1]
Weitere Fragen zum Thema “Was darf ich mit dem Lernfahrausweis Kategorie A/A1 und was nicht?” sollte man am besten direkt an die Strassenverkehrsämter bzw. MFK (BS/BL) stellen.
Wer generell noch mehr über Fahrtechnik wissen möchte und Anleitungen zum Üben sucht, wird sicher hier fündig werden: Das Richtige üben!
Literaturverzeichnis
- ? TCS: WUSSTEN SIE’S?: FAQ. 2012. Stand: 21.03.2012.
So, jetzt würde mich interessieren was und wo ihr so trainiert und wie und wor ihr eure “Lernfahrten” angeht und gestaltet?
Ciao! Sehr sehr gutes vid! Aber sind die pylonen abstände nicht grösser beim slalom (gerader) im video als 3m…? Sieht irgendwie grösser aus. Währe um eine rasche antwort froh, habe die prüfung diesen freitag! Lg lucien
Hallo Lucien,
erstmal Danke für den ersten Kommentar auf der Webseite!
Dann zu deiner Frage: Ja, du hast Recht. Es sieht mehr als 3m aus, besonders am Ende. Am Anfang kann es ca. 3m sein (Yamaha R1 ca. 2m lang und dann ca. 50cm vorne und hinten Platz). Generell denke ich, dass dies Empfehlungen bzw. Minimum oder Maximum Werte sind. Das gleiche gilt für die Spurgasse. In bei der MFP in Münchenstein ist die Spurgasse 15m (laut Dokument: Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel – Manöverprüfungen Kategorien A und A1) weitere Masse sind leider nicht angegeben. Aber ein Tipp: Du kannst mit einem Fahrlehrer auf dem Manöverplatz trainieren gehen.
Tut mir leid aber das ist eine Honda CBR 600 RA und keine Yamaha R1 🙂
hoi,
meine Frage dahin, dass ich wissen möchte ob diese Prüfung standartisiert ist, d.h. ob es überall in der Schweiz diegleiche Art und Weise durchgeführt wird. Prüfung fand im Video aber auf einem abgesperrten Gelände statt. Bei mir war es auf einer öffentlichen Strasse, und ich bin leider durch die Prüfung durchgefallen weil 1. einmal ich, weil ein LKW aus einer Hofeinfahrt rausgefahren ist und ich so anhalten musste und der Prüfer noch gemeint hat dass es noch “enger” zu fahren wäre die “8”. Diese Störung hat mich natürlich völlig aus dem Konzept gebracht aber der Prüfer hat keine Rücksicht darauf genommen (Kanton Aargau).
2. bei der Vollbremsung ist mit der Motor ausgegangen.
Aber bei dem Video Manöverprüfung BS&BL ist der Motor beim Prüfling auch ausgegangen!!! Er aber, so wie er sich gefreut hat, muss er bestanden haben.
Hi Oemer,
sieht so aus als wären von der Regierung nur folgendes vorgegeben:
2 Beherrschen spezieller Fahrmanöver, unter Berücksichtigung der Strassenverkehrssicherheit:
2.1 das Motorrad von seinem Ständer herunternehmen und durch seitliches Schieben ohne Motorkraft fortbewegen;
2.2 das Motorrad auf seinem Ständer abstellen;
2.3 mindestens zwei Fahrmanöver bei langsamer Geschwindigkeit, darin inbegriffen ein langsamer Slalom; dadurch soll ermöglicht werden, die Fähigkeit zur Bedienung der Kupplung im Zusammenhang mit der Bremse, das Halten des Gleichgewichtes, die Blickrichtung und die Sitzposition auf dem Motorrad zu überprüfen, wobei die Füsse auf den Pedalen verbleiben sollen;
2.4 mindestens zwei Fahrübungen bei höherer Geschwindigkeit, wobei ein Fahrmanöver im zweiten oder dritten Gang mit einer Geschwindigkeit von mindestens 30 km/h absolviert wird und ein weiteres das Vermeiden eines Hindernisses bei mindestens 50 km/h beinhalten muss; dadurch soll ermöglicht werden, die Sitzposition auf dem Motorrad, die Blickrichtung, das Halten des Gleichgewichtes, die Lenkfähigkeit und die Beherrschung des Gangwechsels zu überprüfen;
2.5 Bremsen: mindestens zwei Bremsmanöver sollten durchgeführt werden, darin inbegriffen eine Notbremsung bei einer Geschwindigkeit von mindestens 50 km/h; dadurch soll ermöglicht werden, die Bedienung der Vorder- und Hinterradbremse, die Blickrichtung und die Sitzposition auf dem Motorrad zu überprüfen.
Die Umsetzung scheint beim Kanton zu liegen.
Quelle: B. Kategorie A und Unterkategorie A1 – 2 Beherrschen spezieller Fahrmanöver, unter Berücksichtigung der Strassenverkehrssicherheit:
Noch ein Hinweis zu den Videos: Das sind keine realen Prüfungen. Das sind Fahrlehrer die einen Lehrfilm / Demo gedreht haben.
Gut zu wissen, dass die Prüfung aus nur zwei Teilen besteht. Ich will mich bald bei einer Fahrschule anmelden und bin echt aufgeregt. Durch Ihre Aufklärung zu den anstehenden Aufgaben fühle ich mich auch viel sicherer.
Ein Verwandter von mir lebt in der Schweiz und hat mir davon erzählt, dass er demnächst mit seinem Lernfahrausweis anfangen möchte. Ich wusste nicht genau, was das ist und habe mich deshalb hier schlau gemacht. Danke für den Hinweis, dass der Lernfahrausweis kein Führerausweis nach internationalem Recht ist.
Ich hatte im August 2021 die Manöverprüfung und im September 2021 die Prüfung Fahren im Verkehr. Ich finde dies Aufteilung sehr gelungen! Man kann sich wirklich so auf die Sache intensiv vorbereiten. Ich hatte vor jedem Prüfungsteil mit meinem Fahrlehrer und auch für mich selbst intensiv und sehr oft geübt. Der Vorteil ist auch, dass man die Manöverprüfung im Kanton BS/BL mehrmals durchführen kann, wenn es kein erfolgreiches Bestehen gab. Auf jeden Fall steht mir jetzt die weite Motorradwelt für grosse Maschinen offen 🙂 (Kat. A unbeschränkt noch nach alter Regelung)
Hi Stefan,
Gratulation!